DSGVO-konforme KI

DSGVO-konforme KI: wenn die Daten das Haus nicht verlassen dürfen

DSGVO-konforme KI heißt, den Verarbeitungsort der Daten bewusst zu wählen — vom europäischen Anbieter bis zum lokalen Modell im eigenen Serverraum. Für viele Unternehmen ist diese Frage kein Nebenaspekt, sondern die Bedingung, unter der ein KI-Projekt überhaupt starten darf.

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Kompakter Server für den lokalen Betrieb von KI-Modellen

Drei Stufen der Datenhoheit

Zwischen „öffentliches Modell“ und „alles im Serverraum“ liegen zwei sinnvolle Zwischenstufen. Die richtige hängt an der Sensibilität der Daten, nicht am Prinzip.

StufeWas das heißtGeeignet für
Unternehmenslizenz mit AVVVerarbeitung beim Anbieter, vertraglich geregeltDie meisten betrieblichen Daten
Europäischer Anbieter / EU-RegionVerarbeitung in der EUErhöhte Anforderungen, Betriebsratsthemen
Lokales ModellVerarbeitung auf eigener HardwareBerufsgeheimnisse, besonders sensible Daten

Was die DSGVO tatsächlich verlangt

Der Verarbeitungsort ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein. Die DSGVO stellt vier Anforderungen, die unabhängig davon gelten, wo das Modell läuft.

  • Rechtsgrundlage: Für jede Verarbeitung braucht es eine Grundlage nach Art. 6 DSGVO — bei Beschäftigtendaten zusätzlich § 26 BDSG.
  • Auftragsverarbeitung: Wer einen externen Anbieter nutzt, braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV).
  • Drittlandtransfer: Verlassen Daten die EU, sind Garantien nach Art. 44 ff. nötig — bei US-Anbietern ein wiederkehrender Streitpunkt.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei hohem Risiko verlangt Art. 35 DSGVO eine DSFA vor dem Start.
Felix Wilhelm erfasst Dokumente am Scanner

Was lokale Modelle heute leisten

Der ehrliche Stand: Offene Modelle, die auf handelsüblicher Hardware laufen, erreichen nicht die Qualität der größten kommerziellen Modelle. Für viele betriebliche Aufgaben reicht ihre Leistung trotzdem aus — Zusammenfassen, Klassifizieren, Extrahieren, einfache Formulierungen.

Für anspruchsvolle Analyse, komplexe Textarbeit und schwierige Fachfragen ist der Abstand weiterhin deutlich. Wer beides braucht, fährt zweigleisig: lokal für sensible Vorgänge, extern für den Rest.

Europäische Anbieter im Vergleich

Wer die EU nicht verlassen will, muss nicht zwingend selbst betreiben. Mehrere Wege halten die Verarbeitung im europäischen Rechtsraum. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Optionen ein.

OptionVerarbeitungsortGeeignet für
Mistral (Frankreich)EUAllgemeine Aufgaben mit EU-Bindung
Aleph Alpha (Deutschland)Deutschland / EUBehörden, hohe Souveränitätsanforderungen
EU-Region kommerzieller AnbieterEU-Rechenzentrum, AVV nötigBestehende Werkzeugketten mit EU-Auflage
Offenes Modell bei EU-HosterEU-RechenzentrumKontrolle über Modell und Standort
Lokales Modell (Ollama o. ä.)Eigene HardwareBerufsgeheimnisse, maximale Datenhoheit

Was der Betrieb verlangt

Ein brauchbares lokales Setup braucht eine Grafikkarte mit ausreichend Speicher, eine Laufzeitumgebung wie Ollama und jemanden, der Updates einspielt. Für kleine Modelle genügt ein gut ausgestatteter Rechner, für größere wird es teurer.

Der häufigste Fehler ist, mit dem größten Modell zu beginnen. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: mit einem kleinen Modell testen, ob die Aufgabe überhaupt lösbar ist, und erst dann skalieren.

Hardware und Kosten realistisch eingeordnet

Die Anschaffung ist der sichtbare Posten, der Betrieb der unsichtbare. Wer nur die Grafikkarte einplant, unterschätzt die laufenden Kosten für Strom und Betreuung. Die folgenden Werte sind Orientierungsspannen, keine Angebote.

SetupWofürOrientierung Anschaffung
Vorhandener Rechner mit guter GPUKleine Modelle, Test und einfache Aufgabenbereits vorhanden bis niedriger vierstelliger Bereich
Dedizierte WorkstationMittlere Modelle im Dauerbetriebmittlerer vierstelliger Bereich
Serverklasse-HardwareGroße Modelle, mehrere Nutzerdeutlich oberhalb einer Workstation, je nach Ausbaustufe
Einrichtung des ersten AnwendungsfallsAnbindung an bestehende Systeme5.000–20.000 €

Wo der AI Act auf die DSGVO trifft

Datenschutz und KI-Verordnung sind zwei getrennte Regelwerke, die denselben Sachverhalt betreffen. Als Betreiber müssen Sie beide erfüllen. Die KI-Verordnung bringt zusätzlich die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 (seit 2. Februar 2025) und seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Artikel 50 mit.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), EUR-Lex.

In Schritten zur konformen Einführung

Die Reihenfolge entscheidet. Wer erst das Werkzeug kauft und dann den Datenschutz prüft, muss oft zurückrudern.

  • Daten einstufen: Welche Datenarten sollen verarbeitet werden, wie sensibel sind sie?
  • Stufe wählen: Lizenz mit AVV, EU-Anbieter oder lokales Modell — passend zur Sensibilität.
  • Verträge prüfen: AVV nach Art. 28, bei Drittland zusätzliche Garantien.
  • Risiko bewerten: Bei hohem Risiko eine DSFA nach Art. 35 durchführen.
  • In die Governance aufnehmen: System ins Verzeichnis der KI-Governance eintragen.
  • Beschäftigte schulen: Über das Qualifizierungschancengesetz bis 100 % förderfähig.

Häufige Fragen

Ist lokale KI automatisch DSGVO-konform?

Sie beseitigt die Frage der Drittlandübermittlung, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage, keine Zweckbindung und keine Löschkonzepte. Der Datenschutz endet nicht am Serverstandort.

Welche europäischen Anbieter gibt es?

Mistral aus Frankreich und Aleph Alpha aus Deutschland sind die bekanntesten. Daneben bieten mehrere europäische Hoster Zugang zu offenen Modellen in EU-Rechenzentren an.

Was kostet ein lokales Setup?

Für kleine Modelle genügt vorhandene Hardware. Für leistungsfähige Modelle liegen die Anschaffungskosten im mittleren vierstelligen Bereich, dazu Strom und Betreuung.

Für wen lohnt sich das?

Für Berufsgeheimnisträger, für Unternehmen mit hohen Anforderungen aus Verträgen oder Betriebsvereinbarungen, und für alle, bei denen die Diskussion über Datenabfluss ein Projekt sonst blockiert.

Brauchen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, sobald ein externer Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht — ohne ihn ist die Nutzung angreifbar. Nur beim rein lokalen Betrieb entfällt er.

Wann brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen mit sich bringt — Art. 35 DSGVO. Bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder systematischer Bewertung von Personen ist sie regelmäßig erforderlich und muss vor dem Start erfolgen.

Dürfen wir US-Anbieter überhaupt nutzen?

Grundsätzlich ja, aber nur mit gültiger Grundlage für den Drittlandtransfer nach Art. 44 ff. DSGVO und einer Prüfung des Einzelfalls. Für besonders sensible Daten ist die EU-Region desselben Anbieters oder ein lokales Modell der sicherere Weg.

Erfüllt eine EU-Region der großen Anbieter die DSGVO?

Sie löst die Standortfrage, ersetzt aber weder AVV noch die übrigen Pflichten. Entscheidend ist zusätzlich, ob der Anbieter Zugriff aus einem Drittland ausschließen kann — das gehört vertraglich geprüft.