Ratgeber

KI in der Steuerkanzlei: DATEV und darüber hinaus

DATEV KI in der Steuerkanzlei: welche Funktionen DATEV bietet, was berufsrechtlich zu beachten ist und wo externe Werkzeuge sinnvoll ergänzen.

Erstgespräch vereinbaren +49 174 164 5727

KI in der Steuerkanzlei: DATEV und darüber hinaus

DATEV bietet KI-Funktionen wie die KI-Werkstatt innerhalb des eigenen Ökosystems an — für Steuerkanzleien der berufsrechtlich einfachste Weg, weil die Verarbeitung im bestehenden Vertragsverhältnis stattfindet. In Steuerkanzleien ist die Frage nach KI ohnehin selten technisch, sondern berufsrechtlich: Welche Daten dürfen überhaupt in ein externes System? Entlang dieser Grenze sortiert sich, was innerhalb der DATEV-Welt bleibt und was außerhalb sinnvoll ist.

Warum DATEV-Funktionen der naheliegende Einstieg sind

Für Kanzleien, die ohnehin mit DATEV arbeiten, ist der kurze Weg oft der richtige — weil er die berufsrechtliche Prüfung fast vollständig erspart.

Verarbeitung im bestehenden Vertrag

Die integrierten Funktionen sind berufsrechtlich am unproblematischsten. Die Verarbeitung findet im bestehenden Vertragsverhältnis statt, die Verschwiegenheitspflicht ist über die vorhandenen Vereinbarungen abgebildet. Kein neuer Dienstleister, keine neue Prüfung.

Weniger Prüfaufwand

Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Einführung eines zusätzlichen externen Dienstes — der Prüfaufwand entfällt weitgehend. Die DATEV KI-Werkstatt und vergleichbare Angebote innerhalb des Ökosystems sind für Kanzleien der berufsrechtlich einfachere Weg als externe Dienste.

Der Preis der Bequemlichkeit

Die Kehrseite: Das Funktionsangebot innerhalb der Kanzleisoftware ist enger als das freier Werkzeuge und entwickelt sich langsamer. Wer breitere Fähigkeiten braucht, kommt um zusätzliche Werkzeuge nicht herum — muss diese dann aber sauber abgrenzen.

Felix Wilhelm vergleicht zwei Werkzeuge an nebeneinanderstehenden Laptops

Was jenseits davon sinnvoll ist

Nicht alles lässt sich innerhalb der Kanzleisoftware lösen. Für einen Teil der Aufgaben lohnt ein zweites Werkzeug — sofern die Datentrennung stimmt.

Mandantenkommunikation mit Platzhaltern

Entwürfe für wiederkehrende Auskünfte, Nachfragen zu fehlenden Unterlagen, Fristerinnerungen. Ohne Mandantendaten formulierbar, wenn mit Platzhaltern gearbeitet wird — der Name und die konkreten Zahlen werden erst im geschützten System eingesetzt. Ein Beispiel für einen sauberen Entwurf ohne Mandatsbezug:

Schreibe eine freundliche Erinnerung an einen Mandanten,
dass Unterlagen für die Steuererklärung fehlen.
Platzhalter: [ANREDE], [FEHLENDE_UNTERLAGEN], [FRIST].
Ton: sachlich, keine Mahnung.

Interne Wissensbasis

Kanzleianweisungen, Musterlösungen, Checklisten erschließen. Rein interne Dokumente ohne Mandatsbezug sind datenschutzrechtlich unkritisch und ein guter erster produktiver Einsatz. Hier lässt sich Nutzen zeigen, ohne die berufsrechtliche Grenze auch nur zu berühren.

Recherche-Einstieg

Ein erster Zugang zu einer Fachfrage — mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass jede Aussage in der Primärquelle zu prüfen ist.

EinsatzMandatsbezugBerufsrechtlichGeeignetes Werkzeug
DATEV-Funktionenjaim bestehenden VertragDATEV-intern
Interne WissensbasisneinunkritischGeschäftstarif möglich
Kommunikation m. Platzhalternnein (anonymisiert)vertretbarGeschäftstarif mit AVV
Mandantendaten im Klartextjanur mit RechtsgrundlageDATEV oder lokales Modell

Der Punkt, an dem Vorsicht geboten ist

Ein Risiko, das im steuerlichen Kontext besonders schwer wiegt — weil der Fehler plausibel aussieht.

Erfundene Fundstellen

Sprachmodelle erfinden Paragraphen und Urteile in überzeugender Formulierung. Im steuerlichen Kontext ist das besonders gefährlich, weil die Antworten fachlich plausibel klingen und der Fehler erst bei der Prüfung der Quelle auffällt. Ein erfundenes Aktenzeichen sieht aus wie ein echtes.

Die belastbare Regel

Als Einstieg in ein Thema brauchbar, als Quelle nicht. Jede Fundstelle wird geprüft — ohne Ausnahme.

Der berufsrechtliche Rahmen in Kurzform

Die Normen, die den Spielraum bestimmen — zwei berufsrechtliche und eine neue aus dem KI-Recht.

§ 203 StGB und § 62a StBerG

§ 203 StGB stellt die Weitergabe von Mandantengeheimnissen unter Strafe — auch an technische Dienstleister. § 62a StBerG regelt die Einbindung von Dienstleistern und verlangt vertragliche Verpflichtung und sorgfältige Auswahl. Ein öffentlicher KI-Dienst ohne entsprechende Grundlage erfüllt diese Anforderungen nicht.

Der EU AI Act als dritte Ebene

Hinzu kommt der EU AI Act: Seit dem 02.02.2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die auch Kanzleien betrifft, die KI einsetzen. Bei Verstößen gegen andere Teile der Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. € oder 3 Prozent des Jahresumsatzes — die Kompetenzpflicht selbst ist aber mit einer dokumentierten Unterweisung erfüllbar.

Was das praktisch bedeutet

Ein öffentlicher KI-Dienst ohne entsprechende vertragliche Grundlage scheidet für Mandantendaten aus. Mit Geschäftstarif, Auftragsverarbeitung und EU-Verarbeitung wird der Rahmen enger, aber gangbar — die Anforderungen dazu stehen unter DSGVO-konforme KI. Für besonders sensible Mandate bleibt ein lokal betriebenes Modell die sauberste Lösung.

Was in die Kanzleirichtlinie gehört

Das Dokument, ohne das Schattennutzung entsteht — und mit ihr ein Haftungsrisiko, das niemand steuert.

Klare Trennung

Welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, und welche Aufgaben bleiben ausdrücklich außen vor. Ohne dieses Dokument entsteht Schattennutzung — Mitarbeitende greifen zu privaten Konten, weil nichts anderes freigegeben ist.

Die Pflicht zur Quellenprüfung

Die Richtlinie hält zusätzlich fest, dass keine von KI genannte Fundstelle ungeprüft in ein Mandat einfließt. Das ist der Punkt, der im steuerlichen Kontext den größten Schaden verhindert.

Wer die Nutzung im Team verankern will, findet den Rahmen unter KI-Schulungspflicht; für den Zuschnitt auf die eigene Kanzlei ist das Erstgespräch der schnellste Weg.

Quellen: Gesetze im Internet (BMJ) · Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex)

Häufige Fragen

Dürfen wir ChatGPT in der Kanzlei nutzen?

Für allgemeine Formulierungshilfe ohne Mandatsbezug ja. Für Mandantendaten nur mit geeigneter vertraglicher Grundlage.

Was ist mit der DATEV KI-Werkstatt?

Ein Angebot innerhalb des DATEV-Ökosystems. Für Kanzleien der berufsrechtlich einfachere Weg als externe Dienste.

Warum sind DATEV-interne KI-Funktionen berufsrechtlich einfacher?

Weil die Verarbeitung im bestehenden Vertragsverhältnis stattfindet und die Verschwiegenheitspflicht über die vorhandenen Vereinbarungen abgebildet ist. Es kommt kein neuer Dienstleister hinzu, der Prüfaufwand entfällt weitgehend — die Kehrseite ist ein engeres Funktionsangebot.

Was ist das größte Risiko bei KI in der Steuerkanzlei?

Erfundene Fundstellen: Sprachmodelle erzeugen Paragraphen, Urteile und Aktenzeichen in überzeugender Formulierung, die fachlich plausibel klingen. Die belastbare Regel lautet daher: als Einstieg brauchbar, als Quelle nicht — jede Fundstelle wird in der Primärquelle geprüft, ohne Ausnahme.

Welche Vorschriften regeln den KI-Einsatz in der Kanzlei?

§ 203 StGB stellt die Weitergabe von Mandantengeheimnissen unter Strafe, § 62a StBerG verlangt bei Dienstleistern vertragliche Verpflichtung und sorgfältige Auswahl. Hinzu kommt der EU AI Act mit der KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die seit dem 2. Februar 2025 gilt.

Was gehört in eine KI-Richtlinie für die Kanzlei?

Drei Listen — freigegebene Werkzeuge, Einsatz mit Auflagen, Verbotenes — plus die Pflicht, keine von KI genannte Fundstelle ungeprüft in ein Mandat einfließen zu lassen. Eine Seite reicht zum Start; ohne dieses Dokument entsteht Schattennutzung über private Konten.