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KI-Schulung für Mitarbeiter: Pflicht, Nachweis, Dokumentation

Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act KI-Kompetenz von allen, die KI nutzen. Was zu tun ist und wie der Nachweis geführt wird.

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KI-Schulung für Mitarbeiter: Pflicht, Nachweis, Dokumentation

Eine KI-Schulung für Mitarbeiter ist seit dem 2. Februar 2025 faktisch Pflicht: Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt ausreichende KI-Kompetenz aller Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Viele Unternehmen wissen davon — und haben trotzdem nichts unternommen, weil unklar ist, was genau verlangt wird: wer zu schulen ist, in welchem Umfang und wie der Nachweis geführt wird.

Wer geschult werden muss

Die Pflicht knüpft an die Nutzung an, nicht an die Position. Entscheidend ist, ob jemand im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeitet oder deren Ergebnisse verwendet.

Der erfasste Personenkreis

Erfasst sind alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse verwenden. Das schließt ein:

  • Beschäftigte, die KI-Werkzeuge selbst bedienen
  • Führungskräfte, die KI-erzeugte Ergebnisse freigeben
  • Freie Mitarbeiter und Dienstleister, soweit sie in Ihrem Auftrag arbeiten
  • Auszubildende, wenn sie mit KI-Systemen arbeiten

Wer nicht erfasst ist

Nicht erfasst sind Personen, die lediglich von KI-Entscheidungen betroffen sind, ohne selbst damit zu arbeiten — etwa ein Kunde, dessen Anfrage ein Chatbot beantwortet. Die Pflicht richtet sich an die Anwender im Unternehmen, nicht an die Adressaten der Ergebnisse.

Der häufige Irrtum: „Wir nutzen doch nur ChatGPT“

Gerade der beiläufige Einsatz frei verfügbarer Werkzeuge wird unterschätzt. Wer ChatGPT, einen Übersetzungsdienst oder eine KI-Funktion im Office-Paket dienstlich nutzt, fällt unter Artikel 4 — unabhängig davon, ob das Werkzeug offiziell eingeführt oder nur geduldet wird. Gerade die „Schatten-KI“, die ohne Freigabe im Alltag verwendet wird, macht die Schulung nötig.

Felix Wilhelm leitet einen KI-Workshop vor Teilnehmern mit Laptops

Der Umfang darf differenzieren

Die Verordnung verlangt ein „ausreichendes“ Maß an KI-Kompetenz, gemessen am Einsatzkontext. Das erlaubt eine Abstufung nach Rolle und Nutzungsintensität.

Staffelung nach Nutzergruppe

GruppeUmfangSchwerpunkt
Gelegentliche Nutzer2 Std.Grundlagen, Datenregeln, Grenzen
Regelmäßige Nutzer4–8 Std.zusätzlich Anwendungspraxis, Qualitätssicherung
Führungskräfte3–4 Std.Einordnung, Governance, Verantwortung
Rollenträger (KI-Beauftragte)mehrtägigvertiefte rechtliche und technische Grundlagen

Warum Abstufung sinnvoll ist

Eine einheitliche Ganztagsschulung für alle wäre teuer und für Gelegenheitsnutzer überdimensioniert. Umgekehrt reicht ein kurzes E-Learning für jemanden, der KI-Ergebnisse freigibt, nicht aus. Die Staffelung trifft den Aufwand dort, wo das Risiko sitzt. Zu den finanziellen Rahmenbedingungen siehe was KI kostet.

Die Inhalte, die nicht fehlen dürfen

Ein allgemeiner „KI-Kurs“ erfüllt die Pflicht nur teilweise. Entscheidend ist der Bezug zum eigenen Betrieb.

Pflichtthemen

  • Funktionsweise in Grundzügen und warum Modelle überzeugend falsch antworten
  • Typische Fehler: Halluzinationen (frei erfundene, aber plausibel klingende Angaben), veraltetes Wissen, Rechenschwäche
  • Datenregeln: was nie in ein Modell gehört — Personendaten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten
  • Risiken im konkreten Einsatzkontext des Unternehmens
  • Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act
  • Die eigene KI-Nutzungsrichtlinie

Der entscheidende Punkt: eigene Regeln

Der letzte Punkt ist entscheidend für die Nachweisqualität. Eine Schulung ohne Bezug zu eigenen Regeln bleibt allgemein und belegt nicht, dass die Beschäftigten wissen, wie sie mit den betrieblichen Werkzeugen, Daten und Freigabeprozessen umgehen sollen. Erst die Verbindung aus allgemeinem Wissen und konkreter Nutzungsrichtlinie macht den Nachweis belastbar.

Der Nachweis

Es gibt keine vorgeschriebene Form. Entscheidend ist, dass sich die Schulung im Streitfall belegen lässt.

Was in die Akte gehört

  1. Inhaltsübersicht mit Datum und Dauer
  2. Teilnehmerliste mit Unterschrift oder digitaler Bestätigung
  3. Die KI-Nutzungsrichtlinie, auf die Bezug genommen wurde
  4. Regelung für neue Mitarbeiter — wie sie nachgeschult werden
  5. Wiederholungsintervall

Das ist wenig Aufwand und mehr, als die meisten Unternehmen heute vorweisen können. Eine einfache Tabelle im Personalordner oder ein Eintrag im Schulungstool genügt — es braucht keine spezielle Software.

Wiederholung und Onboarding

Vorgeschrieben ist kein Intervall. In der Praxis bildet sich ein Standard heraus: eine jährliche Auffrischung plus ein Modul im Onboarding neuer Mitarbeiter. Damit ist die Kompetenz durchgängig belegt, ohne dass laufend nachgesteuert werden muss. Sinnvoll ist zusätzlich eine kurze Nachschulung, wenn ein neues Werkzeug eingeführt wird oder sich die Rechtslage ändert — etwa zur Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026.

Förderung und Konsequenzen

Zwei praktische Fragen bleiben: Wer zahlt, und was passiert, wenn nichts geschieht.

Förderung über das Qualifizierungschancengesetz

Betriebliche Weiterbildung ist über das Qualifizierungschancengesetz je nach Betriebsgröße bis zu 100 % förderfähig. Damit lässt sich die Schulung — inklusive der fortgezahlten Löhne während der Freistellung — teilweise oder vollständig refinanzieren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Zahl der Beschäftigten ab; kleinere Betriebe erhalten die höheren Sätze. Für einzelne Beschäftigte mit Eigeninitiative kommt zusätzlich Bildungsurlaub in Frage.

Was passiert, wenn nichts geschieht

Artikel 4 ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Die Relevanz entsteht mittelbar — bei Datenschutzvorfällen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und der Frage nach Organisationsverschulden. In jedem dieser Fälle ist die Dokumentation das, was zählt.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex) · EU-Kommission: Rechtsrahmen für KI · Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung

Häufige Fragen

Reicht ein E-Learning?

Formal ja, wenn Inhalt und Dokumentation stimmen. Wirksamer ist eine Kombination aus Pflichtmodul und Praxisteil.

Müssen auch Auszubildende geschult werden?

Ja, wenn sie mit KI-Systemen arbeiten.

Wie oft wiederholen?

Vorgeschrieben ist nichts. Jährlich plus Onboarding bildet sich als Standard heraus.