KI-Risikoklassen sind die vier Stufen, in die der EU AI Act KI-Systeme je nach Gefährdungspotenzial einteilt. Von der Einstufung hängen die Pflichten ab: Sie reichen von einem vollständigen Verbot über umfangreiche Auflagen bis hin zu gar keinen besonderen Vorgaben. Maßgeblich ist dabei der Einsatzzweck einer Anwendung, nicht das Werkzeug an sich.
Die vier Klassen im Überblick
| Klasse | Beispiele | Pflichten |
|---|---|---|
| Unannehmbar (verboten) | Social Scoring durch Behörden, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Einsatz untersagt |
| Hochrisiko | Personalauswahl, Kreditprüfung, kritische Infrastruktur | Risikomanagement, Konformitätsbewertung |
| Begrenzt | Chatbots, generierte Inhalte, Deepfakes | Transparenzpflichten (Art. 50) |
| Minimal | Textassistenz, Übersetzung, Zusammenfassung | Keine, außer KI-Kompetenz |
Was die Klassen bedeuten
Unannehmbares Risiko. Verbotene Praktiken wie Social Scoring durch Behörden, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen sowie bestimmte Formen der Echtzeit-Fernidentifizierung. Diese Systeme dürfen nicht eingesetzt werden.
Hochrisiko. Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Zugang zu Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Teile der Verwaltung sowie KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Hier gelten umfangreiche Pflichten von der Risikobewertung bis zur Konformitätsbewertung.
Begrenztes Risiko. Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen — Chatbots, KI-generierte Texte und Bilder, Deepfakes. Es greifen Transparenzpflichten nach Artikel 50: Nutzer müssen erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben.
Minimales Risiko. Der Großteil betrieblicher Anwendungen — Textassistenz, Übersetzung, Zusammenfassungen. Keine besonderen Pflichten außer der übergreifenden Anforderung an KI-Kompetenz im Unternehmen.
Wie eingestuft wird
Die Einstufung nimmt das Unternehmen selbst vor, anhand der Kriterien der Verordnung. Entscheidend ist der konkrete Zweck: Ein allgemeines Werkzeug wie ChatGPT im Büro fällt in der Regel unter minimales Risiko — wer damit aber Bewerbungen bewertet, landet im Hochrisikobereich. Die Einschätzung sollte dokumentiert werden, um im Zweifel belegbar zu sein.
Einordnung für den Mittelstand
Für die meisten mittelständischen Unternehmen fallen alle Anwendungen in die unteren beiden Klassen. Die wichtigste Ausnahme ist der Personalbereich. Wer die Systematik und die Fristen genauer verstehen will, findet die Details in unserer Übersicht zum EU AI Act. Wo die Einordnung im Einzelfall unklar ist, hilft eine dokumentierte Bewertung im Rahmen einer KI-Beratung, spätere Nachweispflichten abzusichern.
