KI-Kompetenz ist ein Rechtsbegriff aus Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act). Er verlangt, dass Personen, die im Auftrag eines Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um diese sachkundig einzusetzen, ihre Ergebnisse einzuordnen und die damit verbundenen Risiken zu erkennen. Gemeint ist kein Zertifikat, sondern ein nachweisbares Mindestverständnis — angemessen zum jeweiligen Einsatzkontext.
Was die Verordnung verlangt
Artikel 4 nennt keine Stundenzahl und kein vorgeschriebenes Format. Der Umfang soll sich richten nach den technischen Kenntnissen, der Erfahrung und Ausbildung der Personen sowie dem Kontext, in dem die KI eingesetzt wird. Ein Team, das ein Hochrisiko-System bedient, braucht mehr als eines, das gelegentlich einen Textassistenten nutzt.
Was in der Praxis dazugehört
Als praktischer Mindestumfang hat sich herausgebildet:
- Funktionsweise und Grenzen generativer KI — insbesondere das Phänomen der Halluzination,
- Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten,
- Erkennen fehlerhafter oder verzerrter Ausgaben,
- Transparenzpflichten gegenüber Kunden und Betroffenen,
- die internen Regeln des Unternehmens (Nutzungsrichtlinie).
Wer betroffen ist und ab wann
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Betroffene | Alle Unternehmen, die KI beruflich einsetzen |
| Größe/Branche | Ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmen |
| Gültig seit | 2. Februar 2025 |
| Vorgeschriebene Dauer | Keine — angemessen zum Kontext |
Die Pflicht trifft also nicht nur große oder besonders KI-nahe Firmen, sondern jeden Betrieb, dessen Mitarbeitende etwa ChatGPT oder einen Copiloten im Arbeitsalltag verwenden.
Wie man KI-Kompetenz nachweist
Einen behördlich vorgegebenen Nachweis gibt es nicht. In der Praxis dokumentiert man die Schulung so, dass sie im Ernstfall belegbar ist:
- Inhalte der Schulung (Agenda oder Skript),
- Datum und Teilnehmerliste,
- die interne Richtlinie, auf die sich die Schulung bezieht.
Einordnung für den Mittelstand
Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar. Eine strukturierte Schulung plus eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie decken die Anforderung für die meisten Betriebe ab. Wichtig ist die Wiederholbarkeit — neue Mitarbeitende und neue Tools erfordern Nachschulung. Details zu Umfang und Pflichtcharakter erklärt der Ratgeber KI-Schulung: Pflicht für Mitarbeiter? sowie die vertiefte Darstellung zu EU AI Act Artikel 4.
