Warum die Rolle entsteht
KI-Einsatz verteilt sich quer durchs Unternehmen: Marketing nutzt Bildgeneratoren, die Buchhaltung eine Dokumentenerkennung, der Vertrieb einen Textassistenten. Ohne zentrale Stelle weiß niemand, welche Systeme im Einsatz sind — und damit lässt sich weder eine Risikoeinstufung machen noch eine Schulung planen.
Der KI-Beauftragte ist deshalb in erster Linie derjenige, der den Überblick hält. Alles Weitere folgt daraus.
Typische Aufgaben
Der Zuschnitt hängt von der Unternehmensgröße ab; in kleineren Häusern ist es eine Teilaufgabe, keine Stelle.
- Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme führen und aktuell halten
- Neue Anwendungen vor der Einführung bewerten (Risiko, Datenschutz, Lizenz)
- KI-Nutzungsrichtlinie pflegen und bekannt machen
- Schulungsbedarf feststellen und Nachweise dokumentieren
- Ansprechpartner für Beschäftigte bei Zweifelsfragen
- Schnittstelle zu Datenschutzbeauftragtem, IT und Betriebsrat

KI-Beauftragter oder KI-Manager?
Die Begriffe werden durcheinander verwendet, meinen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Der KI-Beauftragte ist eine Compliance-nahe Rolle: Übersicht, Regeln, Nachweise. Der KI-Manager ist stärker gestaltend — er sucht Anwendungsfälle, treibt Projekte und arbeitet an der Wertschöpfung.
In kleinen Unternehmen ist das dieselbe Person. Ab mittlerer Größe lohnt die Trennung, weil die beiden Aufgaben unterschiedliche Profile und gelegentlich gegenläufige Interessen haben.
Häufige Fragen
Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Weder die KI-Verordnung noch das deutsche Recht verlangen die Bestellung. Die Pflichten aus der Verordnung treffen das Unternehmen als Ganzes.
Wer eignet sich für die Rolle?
Jemand, der Prozesse kennt und Zugang zur Geschäftsführung hat — nicht zwingend jemand aus der IT. Technisches Verständnis hilft, ist aber weniger wichtig als Überblick und Durchsetzungsfähigkeit.
Braucht die Rolle eine Zertifizierung?
Es gibt Angebote von TÜV, DEKRA und IHK. Verpflichtend ist keines davon. Sinnvoll sind sie vor allem, wenn die Person das Thema von Grund auf neu übernimmt.
Kann der Datenschutzbeauftragte das übernehmen?
Fachlich naheliegend, aber Vorsicht: Wenn der externe Datenschutzbeauftragte zugleich KI-Projekte gestaltet, entsteht ein Interessenkonflikt bei der eigenen Kontrolle.
