Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die mit KI arbeiten. Damit ist Artikel 4 die kürzeste Vorschrift der KI-Verordnung mit der breitesten Wirkung: zwei Sätze, die praktisch jedes Unternehmen betreffen, das KI einsetzt — und die bewusst offenlassen, was genau zu tun ist.
Der Wortlaut und was er verlangt
Die Verpflichtung
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung befasste Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Die Bemessung
Zu berücksichtigen sind dabei die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und Schulung dieser Personen sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden — und die Personengruppen, bei denen sie eingesetzt werden. Die Anforderung skaliert also mit dem Einsatz: Wer KI nur für interne Textentwürfe nutzt, schuldet weniger als ein Unternehmen, dessen KI-Ausgaben Kunden direkt betreffen.
Seit wann die Pflicht gilt
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 — zusammen mit dem Verbot bestimmter KI-Praktiken. Er war damit eine der ersten scharfgeschalteten Vorschriften der Verordnung, lange vor den Hochrisiko-Pflichten seit dem 2. August 2026. Wer heute noch keinen Nachweis führt, ist bereits im Rückstand, nicht in der Vorbereitung.

Was daran offen bleibt
Keine Vorgaben zu Form und Umfang
Die Vorschrift nennt keine Stundenzahl, kein Zertifikat, keine Prüfstelle und kein Intervall. Das ist Absicht — die Anforderung soll sich am tatsächlichen Einsatz orientieren, nicht an einem Formalismus. Es gibt folglich keinen Standardkurs, mit dem die Pflicht formal abgehakt wäre.
Die Darlegungslast liegt beim Unternehmen
Der praktisch wichtigere Punkt: „Nach besten Kräften” ist ein Maßstab, den man im Streitfall belegen muss. Nicht die Behörde muss nachweisen, dass zu wenig geschult wurde — das Unternehmen muss zeigen, dass es genug getan hat. Deshalb steht die Dokumentation im Zentrum, nicht die Schulung selbst.
Warum die Offenheit kein Freibrief ist
Manche lesen die fehlenden Vorgaben als Erlaubnis, nichts zu tun. Das kehrt die Logik um: Je weniger die Vorschrift vorgibt, desto mehr liegt die Beweislast beim Unternehmen, überhaupt gehandelt zu haben. Ein angemessener, dokumentierter Schritt schlägt jede perfekte, aber unterlassene Maßnahme.
Wer genau betroffen ist
Fast jedes Unternehmen ist Betreiber
Betroffen ist jeder, der KI-Systeme betreibt oder nutzt. Das ist weiter, als viele annehmen: Ein Handwerksbetrieb, der ChatGPT für Angebotstexte einsetzt, ist bereits Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Abgrenzung zwischen Anbieter und Betreiber erklärt der Beitrag EU AI Act im Überblick.
Auch die Ergebnisverwender
Zu schulen sind alle, die mit diesen Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse verwenden. Der zweite Teil wird häufig übersehen: Wer KI-erzeugte Texte freigibt, ohne zu wissen, wie sie entstehen und wo die Fehlerquellen liegen, gehört zur Zielgruppe. Kleinstunternehmen sind nicht ausgenommen — die Verordnung sieht für Artikel 4 keine Größenschwelle vor, der Umfang darf aber angemessen klein bleiben.

Was inhaltlich abzudecken ist
Aus dem Wortlaut und den bisherigen Auslegungshinweisen ergibt sich ein Kern, der in keiner EU-AI-Act-Schulung fehlen sollte:
- Funktionsweise in Grundzügen — warum ein Sprachmodell überzeugend falsch antworten kann
- Grenzen und typische Fehler — Halluzinationen, veraltetes Wissen, Rechenschwäche
- Umgang mit Daten — was nie in ein Modell gehört und warum (siehe DSGVO-konforme KI)
- Risiken im eigenen Kontext — was in diesem konkreten Unternehmen schiefgehen kann
- Transparenzpflichten — wann auf KI-Einsatz hinzuweisen ist
- Interne Regeln — welche Werkzeuge freigegeben sind
Der letzte Punkt setzt voraus, dass es solche Regeln überhaupt gibt. Eine Schulung ohne interne Richtlinie bleibt allgemein und damit schwer nachweisbar.
Angemessenheit heißt Abstufung
Ein Vertriebsteam, das täglich kundenrelevante Texte erzeugt, braucht mehr als die Buchhaltung, die KI nur für interne Zusammenfassungen nutzt. Die Bemessung nach Kontext erlaubt und verlangt diese Abstufung — ein einheitlicher Pflichtkurs für alle wäre weder gefordert noch sinnvoll.
Wie der Nachweis aussieht
Es gibt keine vorgeschriebene Form. Bewährt hat sich eine schlanke Akte mit vier Bestandteilen:
| Bestandteil | Zweck |
|---|---|
| Inhaltsübersicht mit Datum | Belegt, was vermittelt wurde |
| Teilnehmerliste mit Bestätigung | Belegt, wer erreicht wurde |
| Interne KI-Richtlinie | Zeigt den Bezug zum eigenen Einsatz |
| Regelung für Neuzugänge | Belegt den Fortbestand der Maßnahme |
Was bei Verstößen passiert
Keine direkte Sanktion
Artikel 4 selbst ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt — es gibt keinen Tatbestand, der die fehlende Schulung direkt mit einer Geldbuße belegt. Das führt gelegentlich zu dem Fehlschluss, die Vorschrift sei folgenlos.
Die mittelbare Relevanz
Das greift zu kurz. Relevanz entsteht indirekt: bei einem Datenschutzvorfall, in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, bei der Frage nach einem Organisationsverschulden. In all diesen Fällen ist die Frage, ob das Unternehmen seine Leute nachweislich befähigt hat, ein handfester Faktor. Zur Einordnung des allgemeinen Sanktionsrahmens: Verstöße gegen sonstige Pflichten der Verordnung können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Der Reputationsaspekt
Hinzu kommt ein Faktor, der in keiner Bußgeldnorm steht: Ein Unternehmen, das nach einem KI-Fehler zugeben muss, seine Mitarbeiter nie geschult zu haben, steht schlechter da als eines, das einen dokumentierten Kompetenznachweis vorlegt. Der Nachweis ist damit auch ein Stück Selbstschutz.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex) · EU-Kommission: Rechtsrahmen für KI
