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EU AI Act: alle Fristen im Überblick

Der EU AI Act gilt gestaffelt bis 2027. Welche Pflicht wann greift — mit Einordnung, was für Betreiber wirklich relevant ist.

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EU AI Act: alle Fristen im Überblick

Der EU AI Act ist nicht an einem Stichtag in Kraft getreten, sondern greift in Stufen bis 2027. Das erklärt, warum das Thema immer wieder neu aufkommt — und warum viele Unternehmen den Überblick verloren haben.

Warum die Staffelung überhaupt existiert

Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, ihre Pflichten werden aber über drei Jahre hinweg nach und nach anwendbar. Das ist Absicht.

Die Logik hinter den Stufen

Der Gesetzgeber hat die gefährlichsten Praktiken früh verboten und den aufwendigen Pflichten für Hochrisiko-Systeme längere Übergangsfristen gegeben. So bleibt Zeit, Prozesse aufzubauen, ohne dass die klaren Verbote warten müssen.

Anbieter oder Betreiber — die Rollenfrage

Der Act unterscheidet Anbieter (wer ein KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt) und Betreiber (wer es einsetzt). Der Mittelstand ist fast immer Betreiber. Diese Einordnung entscheidet, welche Zeilen der Fristentabelle überhaupt für Sie gelten — eine ausführliche Einordnung steht im Überblick zum EU AI Act.

Felix Wilhelm sortiert Unterlagen nach Risikoklassen

Die Fristen im Überblick

DatumWas giltBetrifft Betreiber?
01.08.2024Verordnung in Kraftmittelbar
02.02.2025Verbotene Praktiken, KI-Kompetenz (Art. 4)ja
02.08.2025GPAI-Pflichten, Governance, Sanktionenüberwiegend Anbieter
02.08.2026Hochrisiko (Anhang III), Transparenz (Art. 50)ja
02.08.2027Hochrisiko als Sicherheitskomponente (Anhang I)nur betroffene Branchen

Die zwei Zeilen, die für Sie zählen

Für ein Unternehmen, das KI nur einsetzt, sind zwei Zeilen relevant: der 2. Februar 2025 und der 2. August 2026. Alles dazwischen und danach betrifft überwiegend die Hersteller der Systeme.

Was hinter den Datumsangaben steckt

Am 2. August 2025 kamen die Pflichten für allgemein einsetzbare KI-Modelle (GPAI), das Sanktionsregime und die Benennung nationaler Behörden hinzu. Am 2. August 2027 folgt Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente in bereits regulierte Produkte eingebaut ist — etwa in Maschinen oder Medizingeräte.

Was seit Februar 2025 bereits gilt

Dieser Teil wird in Fristentabellen oft übersehen, obwohl er schon scharf ist.

Die KI-Kompetenzpflicht

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4, dass Betreiber für ein ausreichendes KI-Kompetenzniveau ihrer Mitarbeiter sorgen. Wer bislang nichts unternommen hat, ist im Rückstand — was sich mit überschaubarem Aufwand über eine EU-AI-Act-Schulung beheben lässt. Was das konkret bedeutet, steht unter KI-Schulungspflicht.

Die verbotenen Praktiken

Ebenfalls seit Februar 2025 in Kraft: die verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Dazu gehört die Emotionserkennung am Arbeitsplatz — relevant für Unternehmen, die über Stimmungsanalyse in Kundengesprächen oder Bewerbungsinterviews nachdenken. Das ist nicht mehr zulässig.

Der Einschnitt im August 2026

Der 2. August 2026 ist für Betreiber das nächste große Datum.

Transparenzpflichten nach Artikel 50

Ab dann müssen KI-Chatbots als solche erkennbar sein, und synthetische Medien — also KI-erzeugte Bilder, Tonaufnahmen und Videos, insbesondere Deepfakes — gekennzeichnet werden. Wer KI im Kundenkontakt oder im Marketing einsetzt, ist unmittelbar betroffen.

Hochrisiko nach Anhang III

Gleichzeitig greifen die Hochrisiko-Regeln für Anwendungen aus Anhang III. Im Mittelstand ist davon vor allem der Personalbereich betroffen: KI im Bewerbungsverfahren oder bei der Personalauswahl gilt als Hochrisiko und zieht umfangreiche Pflichten nach sich.

Die Bußgeldstaffel

Die Sanktionen sind gestaffelt nach Schwere des Verstoßes:

VerstoßBußgeld bis zu
Verbotene Praktiken35 Mio € / 7 % Umsatz
Sonstige Pflichtverstöße15 Mio € / 3 % Umsatz
Falsche Angaben an Behörden7,5 Mio € / 1 % Umsatz

Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte.

Was das für Ihre Planung heißt

Aus den Fristen ergibt sich eine klare Reihenfolge.

Die Prioritätenliste

  1. Sofort: KI-Kompetenz herstellen und offensichtlich verbotene Praktiken abstellen — beides gilt bereits.
  2. Bis August 2026: Kennzeichnung von Chatbots und KI-Medien einführen, HR-Anwendungen auf Hochrisiko prüfen.
  3. Laufend: ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme führen, damit neue Pflichten zugeordnet werden können.

Der Sonderfall Deutschland

Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar. Was nationales Recht regeln muss, sind Zuständigkeiten, Marktüberwachung und Sanktionsverfahren — dieses Durchführungsgesetz hat sich verzögert. Für Ihre eigenen Pflichten ändert das nichts; sie gelten unabhängig davon. Unklar bleibt vorerst nur, welche Behörde im Einzelfall zuständig ist.

Ob Ihre konkreten Anwendungen betroffen sind und welche Rolle Sie einnehmen, klären wir im Erstgespräch.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex) · EU-Kommission: Rechtsrahmen für KI

Häufige Fragen

Was passiert im August 2026 genau?

Der Hauptteil der Verordnung wird anwendbar: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und die Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Sind die Fristen noch verschiebbar?

Über Anpassungen wird diskutiert. Wer darauf setzt, geht ein Risiko ein — die bereits geltenden Pflichten sind davon ohnehin nicht betroffen.

Welche Pflichten des EU AI Act gelten bereits?

Seit dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 und die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 — darunter die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Wer beides ignoriert hat, handelt bereits jetzt außerhalb der Regeln.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Gestaffelt nach Schwere: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent bei sonstigen Pflichtverstößen. Maßgeblich ist jeweils der höhere Wert.

Welche Fristen sind für reine Betreiber relevant?

Zwei Daten: der 2. Februar 2025 (KI-Kompetenz und verbotene Praktiken) und der 2. August 2026 (Transparenzpflichten und Hochrisiko nach Anhang III). Die übrigen Stufen betreffen überwiegend die Hersteller der Systeme.

Gibt es schon ein deutsches Durchführungsgesetz?

Das nationale Gesetz zu Zuständigkeiten, Marktüberwachung und Sanktionsverfahren hat sich verzögert. An den eigenen Pflichten ändert das nichts — die EU-Verordnung gilt unmittelbar, unklar ist vorerst nur die zuständige Behörde.